Einreisebestimmungen
Bitte denken Sie rechtzeitig vor Antritt der Reise an die Prüfung der erforderlichen Einreisedokumente und Einhaltung der entsprechenden Vorschriften. Grundsätzlich sind Sie als Reisender für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Personen, die nicht deutsche, österreichische oder schweizer Staatsangehörige sind, bitten wir, uns bei Buchung auf die jeweilige Staatsangehörigkeit hinzuweisen, damit auch wir prüfen können, ob besondere Vorschriften zu beachten sind. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Minderjährigen bitten wir dringend, ihren alleinreisenden Kindern eine formlose Einverständniserklärung zur Reise ins Ausland mitzugeben. Die einheimischen Zollbeamten können diesen Nachweis fordern, um einen potentiellen Kindesentzug zu verhindern.
ZurückEinreisebestimmungen und Visumpflicht für deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige. Stand Oktober 2010. Änderungen vorbehalten.
Malta
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte.
England & Schottland
Für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass,
Personalausweis bzw. Identitätskarte.
Minderjährige, die ohne einen Erziehungsberechtigten reisen, benötigen zur Einreise
eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
Irland
Für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte.
USA
Für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage und bei maximal 18 Zeitstunden Unterricht pro Woche
genügt ein mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültiger maschinenlesbarer Reisepass (bordeauxfarbener Europapass).
Sie reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP).
Seit dem 26. Oktober 2006 muss jeder neu ausgestellte Reisepass biometrische Daten enthalten.
Maschinenlesbare Pässe, die vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden,
können bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter verwendet werden.
Die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe sind im Rahmen des VWP nicht mehr gültig.
Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert wurden,
haben für die Reise unter dem Visa Waiver Programm keine Gültigkeit mehr und es wird ein Visum benötigt.
Jeder Einreisende muss sich über das web-basierte Elektronische System
zur Anreisegenehmigung (ESTA, Electronic System for Travel Authorization) registrieren,
um eine Genehmigung für die Anreise zu erhalten. Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt,
die elektronische Reisegenehmigung frühzeitig auf
https://esta.cbp.dhs.gov/esta
einzuholen, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Für diesen Service fällt eine Gebühr von USD 14 pro Person an,
die per Kreditkarte entrichtet werden kann. Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter
eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP Anreiseberechtigung vorweisen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.dhs.gov.
Für Sprachreisen ab 18 Zeitstunden pro Woche muss ein sogenanntes Studentenvisum beantragt werden.
Die Gebühr, welche Sie direkt an das Konsulat überweisen, beträgt ca. € 115.
Zusätzlich fällt eine weitere Gebühr in Höhe von USD 200 an, die Sie ebenfalls direkt per Kreditkarte,
Überweisung oder Scheck in USD leisten müssen. Detaillierte Informationen zur Abwicklung erhalten Sie automatisch von uns.
Zur Beantragung Ihres Studentenvisums benötigen Sie eine schriftliche Einschreibebestätigung (Formular I-20)
der jeweiligen Sprachschule im Original. Die Zustellung nimmt etwa 14 Tage in Anspruch.
Auf Wunsch ist auch eine Expresszustellung per Fedex Versand möglich,
welche wir besonders für kurzfristige Buchungen ab acht Wochen vor Reisebeginn empfehlen.
Für diesen Fedex Versand wird eine Gebühr von € 65 erhoben. Das Studentenvisum ist persönlich
bei den zuständigen Konsulaten zu beantragen. Detaillierte Informationen zur Beantragung finden Sie auch unter
http://germany.usembassy.gov.
Kanada
Für einen Aufenthalt bis zu sechs Monaten genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass,
Personalausweis bzw. Identitätskarte.
Eine Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen.
Südafrika
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist. Reisenden unter 21 Jahren wird die Mitnahme einer von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung besonders empfohlen.
Australien
Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen Sie ein Besuchervisum bzw. eine elektronische Einreisegenehmigung.
Diese kann von Reisebüros und Fluggesellschaften erstellt bzw. im Internet abgerufen werden.
Für Teilnehmer an Sprachkursen ab 13 Wochen Aufenthalt muss ein Studentenvisum ausgestellt werden.
Die Gebühr, welche Sie direkt an das Konsulat bezahlen, beträgt ca. € 400.
Sofern Sie für Australien ein Studentenvisum beantragen, muss automatisch auch
die Overseas Student Health Cover OSHC (Krankenversicherung) abgeschlossen werden.
Diese kostet zur Zeit ca. AUD 40 pro Monat. Die Gebühr ist je nach Kursort bei Ankunft vor Ort oder vorab zu zahlen.
Gleichzeitig bestimmt der Gesetzgeber, dass nur "full time studies" als Grundlage für ein Studentenvisum zulässig sind.
Dies bedeutet für Sie, dass für Langzeitaufenthalte über drei Monate in Australien
nur der jeweilige Intensivkurs gebucht werden kann. Weitere Informationen finden Sie auch unter
www.germany.embassy.gov.au
Neuseeland
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein Reisepass, der noch min. drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist.
Frankreich
Für die Einreise genügt ein gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte.
Italien
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte.
Spanien
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, Personalausweis bzw. Identitätskarte.
Costa Rica
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
Dominikanische Republik
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen benötigen Bürger der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muss. Eine Touristenkarte muss vor Ort für USD 10 gekauft werden. Bei der Ausreise muss bei einem Aufenthalt von mehr als 15 bis 90 Tagen eine Gebühr von ca. 150 Pesos gezahlt werden. Ferner wird ein Nachweis über die erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets verlangt. Bitte beachten Sie die unten angegebenen Hinweise zu den Gesundheitsinformationen.
Mexiko
Für die Einreise benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Bei Kindern muss im Kinderausweis ein Lichtbild sowie der Vermerk "Nationalität deutsch" vorhanden sein. Während des Fluges erhalten Sie eine Touristenkarte, in welcher automatisch ein Visum für bis zu 180 Tage vermerkt ist. Eine Verlängerung des Visums ist gegen eine Gebühr möglich.
Ecuador
Bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen wird kein Visum benötigt. Sie benötigen einen Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Bei Ausreise wird eine Flughafengebühr erhoben. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen neuen, maschinenlesbaren Pass mit Lichtbild und dem Vermerk "Nationalität deutsch".
Russland
Es besteht Visumpflicht. Die Kosten hierfür betragen ca. 40,-€. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden. Hierzu benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültigen Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.
Ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.
Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Studien- Reisen werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma /Original mit einfacher Kopie/, Nachweis von Wohneigentum usw.).
Als ersten Ansprechpartner für Informationen, Preise und zur Abwicklung empfehlen wir unseren langjährigen Partner
www.sicher-reisen.de.
Japan
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz ein gültiger Reisepass. Außerdem wird ein Nachweis über die erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets sowie ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes verlangt.

