Bildungsurlaub: Jetzt informieren & beraten lassen!
Beratung - lassen Sie sich von uns ausführlich bezüglich der Möglichkeiten beraten. Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Länder und helfen Ihnen gerne bei der Wahl der Sprachschule und des richtigen Sprachkurses. |
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Arbeitgeber - im zweiten Schritt sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeiten der Freistellung in Ihrem Betrieb klären. |
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Buchung - Wenn keine Einwände seitens Ihres Arbeitgebers vorliegen, kann der Sprachkurs gebucht werden. Sollte uns noch keine Anerkennung vom Ministerium vorliegen, tragen wir Sorge dafür, dass die entsprechenden Anträge gestellt werden. |
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Bescheinigung - die notwendigen Formulare für Ihren Bildungsurlaub erhalten Sie unaufgefordert von uns, sobald die Anerkennung durch das Ministerium vorliegt. Bitte legen Sie diese bis 6 Wochen vor Reiseantritt bei Ihrem Arbeitgeber vor. |
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt haben Sie ein kostenloses Rücktrittsrecht bei LAL Sprachreisen, sollte das Ministerium oder Ihr Arbeitgeber den Antrag nicht genehmigen.
Bildungsurlaub - Übersicht bereits anerkannter Kurse
Hier finden Sie die Übersicht zu unseren bereits anerkannten Sprachkursen. Sollte eine Anerkennung auslaufen, bemühen wir uns bzw. unsere Partnerschulen sich in aller Regel rechtzeitig um eine Verlängerung/Erneuerung. Bitte sprechen Sie uns ggf. darauf an, damit wir dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Anträge gestellt werden. In Bundesländern wie Berlin und Rheinland-Pfalz holen wir bei Bedarf Einzelanerkennungen ein. Viele Bundesländer haben Fristen von bis zu 12 Wochen für die Bearbeitung der Anträge festgelegt. Wir empfehlen daher, einen Bildungsurlaub frühzeitig zu planen.
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der
Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung. Ob Bildungsurlaub in Anspruch genommen
werden kann, ist nicht einheitlich geregelt. Um diese Frage zu klären, wenden Sie sich bitte zunächst
an Ihren Arbeitgeber. In allen Fällen gilt jedoch als Voraussetzung,
dass der gewählte Kurs nach den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes anerkennungsfähig
ist. Damit Sie freigestellt werden können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber in der Regel mindestens sechs
Wochen vor Kursbeginn informieren.
Detailliertere Infos...
Sofern in dem Bundesland des Arbeitgebers Bildungsurlaub möglich ist, gilt als Voraussetzung, dass der gebuchte Kurs mindestens 30 Lektionen à 45 Minuten pro Woche umfasst.
Viele Bundesländer haben Fristen von bis zu 12 Wochen für die Bearbeitung der Anträge festgelegt. Wir empfehlen daher, einen Bildungsurlaub frühzeitig zu planen.
In folgenden Bundesländern können wir grundsätzlich eine Bildungsfreistellung für ausgewählte Sprachkurse erhalten: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Bitte beachten Sie dazu auch unsere
Übersicht bereits anerkannter Kurse.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen verfügen über kein Bildungsfreistellungs- bzw. Bildungsurlaubsgesetz. Auch das hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub wird nicht erfüllt, da für sämtliche Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung neben den fachlichen Inhalten zwingend auch gesellschaftspolitische Themen (zu einem Zeitanteil von mindestens 20 %) vermittelt werden müssten. Dieser Forderung werden die Sprachkurse nicht gerecht. In Nordrhein-Westfalen werden nur Veranstaltungen von gemeinnützigen Veranstaltern, die zudem in Deutschland stattfinden, anerkannt. Auch das Bundesland Bremen schließt uns als privatwirtschaftliches Unternehmen von einer möglichen Anerkennung unserer Sprachkurse aus.
Bei etwaigen Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam.
Stand: Juli 2009. Änderungen vorbehalten.
Sie haben Fragen zum Thema Bildungsurlaub?
Wir helfen Ihnen!
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