LAL Sprachreisen GmbH (nachfolgend LAL genannt) bietet im Rahmen einer Online- Buchungsmaschine die Vermittlung von Flugleistungen an.
(1) Zwischen dem Kunden und LAL kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt LAL, Flugleistungen von Reiseveranstaltern und/oder Fluggesellschaften (im folgenden Leistungsträger) zu vermitteln. LAL tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn der Leistungsträger die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.
(2) Für die vermittelten Flugleistungen selbst gelten jeweils die Allgemeinen Geschäfts- und Tarifbedingungen des Leistungsträgers. Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Flugpreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche nur dann verbindlich sind, wenn sie durch den Leistungsträger bestätigt werden. Andernfalls handelt es sich nur um Wünsche, um deren Erfüllung sich der Leistungsträger zwar bemühen wird, aber zu deren Erfüllung er nicht verpflichtet ist.
LAL erhebt für die Vermittlung der Flugleistungen kein Vermittlungsentgelt.
Lediglich Aufwendungen oder Auslagen von LAL, die im Rahmen des erteilten Auftrages anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa, Postgebühren, etc.) sind vom Kunden an LAL zu erstatten.
Sollte der Kunde gebuchte Flugleistungen umbuchen oder stornieren, so hat der Kunde LAL entstandene Aufwendungen zu erstatten.
Angaben über vermittelte Flugleistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Leistungsträger LAL gegenüber. Die Angaben von LAL stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. LAL haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihr erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.
Zu erstattende Aufwendungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der
Flugpreise für die vermittelten Flugleistungen ergibt sich aus den jeweiligen
Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Die Zahlung ist jedoch spätestens zum
Zeitpunkt der Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Der Reisepreis für alle Linienflüge ist sofort zur Zahlung fällig.
Unser Service-Center hilft Ihnen bei Fragen zur Zahlung gerne telefonisch unter der Rufnummer + 49 (89) 2525 2406 weiter.
(1) Flugtickets werden dem Kunden per Post übermittelt oder in Einzelfällen an einem Flughafenschalter hinterlegt. Elektronische Tickets erhalten Sie direkt am Flughafen am Check-In Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft unter Vorlage Ihrer Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass).
(2) Bei Buchungen von Flügen innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt können die Flugscheine am Flughafen hinterlegt werden. Eine etwaige LAL berechnete Ticketzustellungs- oder Tickethinterlegungsgebühr wird daher für diese Kosten berechnet.
(4) Falls mit dem Kunden der Versand der Flugtickets per Kurier vereinbart worden ist, so hat der Kunde alle entstehenden Kosten zu tragen.
(5) Bei Reiseversicherungen werden dem Kunden eine Versicherungsnummer und die Versicherungsbedingungen per Post oder Email übermittelt. Diese stellen in ihrer Gesamtheit die Versicherungsunterlagen dar.
(6) LAL oder deren beauftragter Dienstleister übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust von Flugtickets auf dem Postwege.
(7) Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch LAL ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend LAL hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
Die vertraglichen Pflichten von LAL umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Flugleistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Flugleistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von LAL.
LAL haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Flugtickets mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Die Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Informationen von LAL beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder LAL ausdrücklich mitgeteilt wurde.
Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen.
Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. LAL haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, LAL hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.
LAL empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Geschäfts- und Tarifbedingungen der Leistungsträger besondere Pflichten des Kunden begründen. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen.
(2) Hierzu zählen die Einhaltung von Eincheckzeiten sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.
(3) Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Reisepreises.
(4) Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen LAL, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich mit dem Leistungsträger vereinbarten Leistungsende (Reiseende) gegenüber LAL geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von LAL. Sofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Stand: 24.11.2010