AGB´s 2012
ZurückDie Buchung von Reiseleistungen der LAL Sprachreisen GmbH (im folgenden LAL) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen:
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei LAL oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch LAL an Sie ( unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und LAL zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises und Versicherungsschutz, Reiseunterlagen, Rücktritt
(1) Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig den
Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle
von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die zu
nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären Sie Ihr
Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen
von LAL schriftlich bestätigt werden. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises
zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 13) ist sofort nach Erhalt der
Buchungsbestätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein fällig und innerhalb
von 10 Tagen nach Abschluss des Reisevertrages zahlbar. Die Restzahlung
ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung
ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei LAL.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt
geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich LAL ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat.
In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des
Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
(2) ) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw.
Anzahlung oder Restzahlung behält sich LAL nach Mahnung mit Fristsetzung vor,
den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den
pauschalierten Stornosätzen nach Ziffer 8 (2) zu verlangen.
3. Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen
Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung von LAL. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch
Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für LAL nicht verbindlich.
LAL behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen
Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann
insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung
der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den
Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
LAL behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen,
um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen.
Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt.
Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der
Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages.
Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird LAL den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.
Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit LAL in der Lage ist,
eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch LAL dieser gegenüber geltend zu machen.
Schriftform wird hierzu empfohlen.
Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen.
Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von
LAL nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher
Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten
für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten.
Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben.
Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen,
so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung
selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen
Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch
ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der
Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende
oder fehlerhafte Informationen von LAL vor.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir,
die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem
zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. LAL wird Sie über alle bekannten
Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige
Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit
Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist LAL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
7. Ersatzperson
LAL berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
8. Rücktritt
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei LAL.
Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt
hat LAL Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des
Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für
alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
(2) LAL macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch
unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren.
Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
Pauschalarrangement mit oder ohne
(eingeschlossenen) Flug/Nur-Hotel/
Transfer/Nur-Sprachkurs:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn
20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
40%
ab 14. bis 10. Tag vor Reisebeginn
55%
ab 9. bis 7. Tag vor Reisebeginn
75%
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn
80%
ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
85% des Reisepreises.
Innereuropäische, Interkontinentalflüge
und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen
der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten
Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.
Gebuchte Einzelleistungen
wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets
(bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten,
Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht
den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden,
wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100 % entstehen können.
(3)
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt
dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner
Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich LAL bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen
für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten
Aufwendungen an LAL erstattet werden, wird LAL diese auch an den Kunden erstatten.
9. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
10. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson,
damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson
nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine
Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich,
wenn Sie LAL eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn,
die Abhilfe ist unmöglich oder wird von LAL verweigert oder wenn die sofortige Kündigung
des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer
Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche
auf Minderung/Schadensersatz direkt bei LAL in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen.
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus
Minderung gemäß § 651 d BGB, aus Schadensersatz gemäß § 651 f BGB sowie
für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB,
die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verkürzt.
11. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von LAL herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von LAL allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
12. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
13. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt,
Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von
Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
Soweit LAL oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich
diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt
ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande.
Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag
wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht
Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung
sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
14. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt
im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung
von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes
oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer
Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.lal.de
unter dem Stichwort "Kundeninfo".
15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von LAL ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von LAL keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von LAL um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Veröffentlichungsstand: 16.04.2012
Ihr Vertragspartner:
LAL Sprachreisen GmbH,
Landsberger Str. 88, 80339 München,
AG München, HRB 67314
Bitte beachten Sie auch nachfolgend unsere
Wichtigen Hinweise
An- und Abreiseinformationen
Detaillierte Angaben bezüglich Zielflughafen, Transfermöglichkeiten und Mindestaufenthaltsdauern finden Sie bei der jeweiligen Schulbeschreibung. Kursbeginn ist in der Regel am Montag, Kursende am Freitag. Wir empfehlen daher, die Ankunft spätestens auf den Sonntag vor Kursbeginn und die Abreise frühestens auf den Samstag nach Kursende zu legen.
Fluganreise
Flugangebote zu tagesaktuellen Preisen für alle Ziele finden Sie unter www.LALfly.com. Bei den vermittelten Flügen handelt es sich in der Regel um Sondertarife, die oft nicht oder nur gegen Gebühr umbuchbar sind.
An- und Abreisetag
Flugzeiten können auf Grund des internationalen Verkehrsaufkommens sehr früh oder sehr spät sein. Auch muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Planen Sie da her den ersten und letzten Urlaubstag ausschließlich als reinen An- und Abreisetag. Die Inanspruchnahme weiterer Leistungen an diesen Tagen ist oftmals nicht möglich und vom Veranstalter in diesen Fällen auch nicht geschuldet.
Eigenanreise
Falls Sie Ihre Anreise selbst arrangieren, vergessen Sie bitte nicht, uns rechtzeitig (bis 10 Tage vor Abreise) über Ihre Ankunftszeit zu informieren, damit wir diese Information an die Schule bzw. Privatunterkunft weiterleiten können.
Verlängerungsnächte
Um Ihnen bei der Anreise größtmögliche Flexibilität zu geben, bieten wir bei den meisten Reisezielen die Buchung von Verlängerungsnächten an. Kursbeginn ist, sofern nicht anders vermerkt, am Montag, Kursende ist freitags.
Bautätigkeit
Aufgrund steigender Nachfrage und Beliebtheit und der damit einhergehenden Ausdehnung touristischer Zonen muss mit Bautätigkeiten gerechnet werden. Sie werden oft kurzfristig durchgeführt und können von uns meist weder verhindert noch vorhergesagt werden. Wir informieren Sie so früh wie möglich, wenn wir von diesen Beeinträchtigungen erfahren.
Betreuung vor Ort/Örtliche Reiseleitung
An jedem Kursort findet eine umfangreiche Betreuung durch die Mitarbeiter der Sprachschule statt. Für alle Wünsche und bei Problemen stehen Ihnen jederzeit Ansprechpartner zur Seite. Genaue Angaben finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.
Einreisebestimmungen
Für die Einhaltung der im jeweiligen Urlaubsland gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein Visum besitzen, falls dies erforderlich ist.
Wichtige Neuregelung ab 26.06.2012:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Verbindliche Informationen erhalten Sie von Botschaften und Konsulaten.
Deutsche, Österreicher und Schweizer finden die bei Drucklegung geltenden Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes in unseren Katalogen (Online und Print). Staatsbürger anderer Nationen müssen in jedem Fall die für sie gültigen Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat erfragen, da gesonderte Bestimmungen gelten können.
Gesundheit auf Reisen
In vielen Ländern werden Speisen anders zubereitet, als Sie es von zu Hause gewohnt sind. Daher kann es gerade zu Urlaubsbeginn zu Magenverstimmungen kommen. Um diesen vorzubeugen, helfen ein paar wenige Tipps: Genießen Sie vorzugsweise gebratene oder gekochte Speisen sowie nur selbst geschältes Obst. Vermeiden Sie Eiswürfel in Getränken und trinken Sie statt Leitungswasser lieber Mineralwasser. Sollte sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch eine Magenverstimmung einstellen, hilft eine entsprechend ausgestattete Reiseapotheke.
Gesundheitsinformation
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
Hoteleinrichtungen
Bitte beachten Sie, dass es in der Vor- und Nachsaison vorkommen kann, dass einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Des Weiteren können in der Vor- und Nachsaison die Kinderbetreuungszeiten eingeschränkt sein.
Hotelzimmer
Gemäß internationalen Hotelbestimmungen werden Sie am Abreisetag gebeten, Ihr Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Am Anreisetag können Sie Ihr Zimmer in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr beziehen. Die Unterkunftsbeschreibungen beziehen sich auf Doppelzimmer. Die Doppelzimmer mit Zustellbett verfügen zusätzlich, je nach Ausstattung des Hotels, über ein Schlafsofa, ein Sofa oder eine Liege. Ein Zustellbett kann schmaler bzw. kürzer sein als ein normales Bett. Die Einzelzimmer unterscheiden sich von den Doppelzimmern in Lage, Ausstattung und Größe. In vielen Hotels stehen für Einzelzimmer Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zur Verfügung. Bei Studios, Appartements und Familienzimmern ist in der jeweiligen Preiszeile die ausgeschriebene Maximalbelegung sowie die Ausstattung zu beachten. Die Reinigung der Studios und Appartements schließt das Geschirrspülen in der Regel nicht ein.
Karten
Für die allgemeinen Informationen zu den Zielgebieten (Sehenswürdigkeiten, Stadtpläne, Infrastruktur) mit Stand Redaktionsschluss kann LAL keine Gewähr übernehmen. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
Klimaanlagen/Swimmingpools/ Liegen und Sonnenschirme
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klimaanlage aus Gründen der Energieersparnis nur zu bestimmten Zeiten und abhängig von der Außentemperatur läuft. Es liegt im Ermessen des Hoteliers, wann die Klimaanlage (individuell oder zentral) eingeschaltet wird. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder beheizbare Swimmingpool auch tatsächlich beheizt ist. Die Außenpools der Hotels sind in der Regel unbeheizt und in den Wintermonaten nur wetterbedingt nutzbar. Liegen und Sonnenschirme sind in den meisten Hotels am Pool und am Strand nach Verfügbarkeit erhältlich. Auslastungsbedingt ist es nicht immer möglich, für jeden Gast eine Liege und einen Sonnenschirm zur Verfügung zu stellen. Es wird ausschließlich die kostenfreie Benutzung der Liegen, Sonnenschirme und Badetücher am Strand erwähnt, ansonsten versteht sich die Benutzung gegen Gebühr (vor Ort zu zahlen).
Kreditkarten / Zahlarten
Mit VISA, MasterCard und American Express sind Sie weltweit willkommen – Sie können Ihre LAL-Sprachreise gerne auch mit Kreditkarte gegen ein anteiliges Entgelt von 0,6% des Gesamtreisepreises bezahlen.
In der Schweiz können Sie Ihre Urlaubsreise nur mit VISA und MasterCard bezahlen.
Kurse
Dauer des Kurses
Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten, bieten wir in den meisten Zielgebieten einen wöchentlichen Kurseinstieg und Sprachkurse ab einer Dauer von einer Woche an. Bitte bedenken Sie, dass sich dadurch die Zusammensetzung der Klassen wöchentlich etwas ändern kann. Am ersten Kurstag findet jeweils ein schriftlicher und mündlicher Einstufungstest statt. Zum Teil beginnt der Unterricht dadurch erst am zweiten Tag.
Teilnehmerzahl
Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl nach oben beschränkt und das wird natürlich auch eingehalten. Sollte es einmal vorkommen, dass sich kein weiterer Teilnehmer mit gleichen Vorkenntnissen findet und sich somit die Gruppenstärke auf eine Person reduziert, erhält dieser Teilnehmer einen gleichwertigen oder intensiveren Kurs ohne Mehrkosten oder eine reduzierte Anzahl von Einzelunterrichtslektionen. Bei Kursen, die von vornherein eine Mindestteilnehmerzahl erfordern, finden Sie einen entsprechenden Hinweis. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in unseren allgemeinen Reisebedingungen.
Einstufung und erster Kurstag
Bitte beachten Sie, dass die sieben stufige Skala auf Seite 12 unseres Kataloges zur Orientierungshilfe bei Beratung und Buchung dient. Einige Schulen bieten nicht alle Stufen in jedem Kurs an. Einige Schulen bieten weitere Stufen an bzw. unterscheiden die Stufen in abgewandelter Form. Die endgültige Einstufung findet am ersten Kurstag durch einen schriftlichen und mündlichen Test in der Schule statt. Aus organisatorischen Gründen ist es daher oftmals nicht möglich, an diesem Montag die vollen Unterrichtslektionen zu vermitteln. Zum Teil beginnt der Unterricht erst am darauf folgenden Tag.
Der richtige Kursort
Für die Auswahl des richtigen Kursortes sind zunächst Ihre persönlichen Präferenzen entscheidend. Denn je wohler Sie sich in einem Land fühlen, desto leichter fällt Ihnen der alltägliche Umgang mit der Sprache. Je kürzer Ihr geplanter Sprachaufenthalt, desto näher sollte Ihr Sprachziel liegen, um nicht kostbare Zeit durch Zeitumstellung und Jetlag zu verlieren. Berücksichtigen Sie in Ihrer Reisepreiskalkulation zum Beispiel auch die Lebenshaltungskosten vor Ort. Damit lassen sich gut höhere Flugpreise auf andere Kontinente ausgleichen.
Die Lehrer
Verstehen viel Spaß aber überhaupt kein Deutsch! Und das aus Prinzip. Denn gerade die kontinuierliche Einsprachigkeit garantiert am Ende den größten Lernerfolg. Selbstverständlich haben alle Lehrer eine spezielle Ausbildung zum Unterrichten ihrer Muttersprache als Fremdsprache. Aus organisatorischen und didaktischen Gründen kann es vorkommen, dass mehrere Lehrer dieselbe Klasse unterrichten, um ihrer Spezialisierung gerecht zu werden. Die Kontinuität des Unterrichts bleibt davon natürlich unberührt.
Feiertage
Auch hier gilt: andere Länder, andere Sitten. Der Auslandsreisende muss Verständnis dafür haben, dass in verschiedenen Ländern an bestimmten Tagen, ob aus kirchlichen oder staatlichen Gründen, gefeiert wird. Viele Schulen bleiben an solchen Feiertagen geschlossen. In der Regel entfällt der Unterricht an diesen Tagen und wird nicht nachgeholt oder erstattet. Bitte berücksichtigen Sie dies besonders bei kurzen Aufenthalten. Die jeweiligen nationalen und lokalen Feiertage (unterrichtsfreie Tage) finden Sie bei der Schulbeschreibung.
Land und Leute
Bei einer Sprachreise lernen Sie die Lebensart eines Landes hautnah kennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gepflogenheiten von Land zu Land und von Gastgeber zu Gastgeber variieren können.
Nationalitätenmix
Bei den Angaben zum Nationalitätenmix handelt es sich um Durchschnittswerte, es kann saisonale Unterschiede geben.
Privatunterkunft – zu Gast in einem Privathaushalt
Viele unserer Sprachkursteilnehmer wählen die Unterbringung in einem Privathaushalt. Im Gegensatz zu einer Hotelunterkunft bietet sich Ihnen hier die Möglichkeit, einen intensiven Einblick in die Kultur und die Lebensart des jeweiligen Landes zu gewinnen. Alltägliche Sprachpraxis verbindet sich dabei ideal mit der Theorie im Unterricht.
Auswahl der Unterkünfte
Die Auswahl der Unterkünfte erfordert viel Mühe und Sorgfalt, und unsere Mitarbeiter verfügen über das hierfür nötige Fingerspitzengefühl. Daher können wir ein gutes Angebot an Privatunterkünften gewährleisten. Bei der Zuteilung der Privathaushalte berücksichtigen wir gerne soweit möglich Ihre Wünsche. Sollten Sie etwa unter einer Allergie gegen Haustiere oder Lebens mittel leiden, teilen Sie uns dies bitte gleich bei Buchung mit. Einige Gastgeber können auch Verpflegung nach einem besonderen Diätplan oder vegetarisches Essen bereitstellen. Zum Teil wird hierfür eine zusätzliche Gebühr erhoben. Sofern nicht anders angegeben, kann die Unterbringung gemeinsam mit anderen deutsch sprechenden Teilnehmern in der gleichen Unterkunft erfolgen.
Rauchen
Die Gewohnheiten bezüglich des Rauchens sind nicht nur von Land zu Land, sondern auch von Gastgeber zu Gastgeber unterschiedlich. So erlauben zum Teil Nichtraucherfamilien das Rauchen im Haus; andere Nichtraucher- oder auch Raucherfamilien möchten, dass Sie zum Rauchen auf den Balkon oder vor das Haus gehen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass verbindliche Angaben und Zusagen über Raucher- und Nichtraucherunterkünfte nicht gegeben werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie als Nichtraucher nicht automatisch in einer rauchfreien Umgebung untergebracht werden.
Ausstattung
Bei der Leistungsbeschreibung müssen wir uns auf Verallgemeinerungen beschränken. So sind einige der Gastgeber "traditionelle" Familien mit Kindern, einige kinderlose Paare oder Singles. Auch alleinstehende Personen oder Senioren können hervorragende Gesprächspartner sein. Und genauso wie in Ihrem eigenen Land wohnen einige in Eigenheimen mit Gartenanlage, andere in Reihenhäusern oder Etagenwohnungen. Einige der Gästezimmer sind Doppel-, andere Einzelzimmer, und alle sind individuell ausgestattet. Üblicherweise ist die gemeinschaftliche Nutzung des Wohn- und Essbereichs möglich. Sollte in Ihrem Zimmer kein Schreibtisch vorhanden sein, haben Sie in jedem Fall Zugang zu einem ruhigen Bereich mit einem Tisch für Ihre Studien. Wir bitten zu berücksichtigen, dass nur in den wenigsten Privatunterkünften dem Gast ein eigenes Badezimmer zur Verfügung steht.
Verpflegung
Je nach Zielort ist entweder Frühstück oder Halbpension (Frühstück und Abendessen) im Reisepreis enthalten. Genauso verschieden und landestypisch wie die Mahlzeiten selbst, haben Sie auch je nach Gastland unterschiedlichen Zugang zum Küchenbereich. So ist es zum Beispiel in den USA häufig üblich, Ihnen die Zutaten für das Frühstück in der Küche zur Verfügung zu stellen, und Sie bedienen sich selbst mit Milch, Brot oder Kaffee. In anderen Ländern gilt es als unhöflich, wenn Sie sich außerhalb der gemeinsam eingenommenen Mahlzeiten in der Küche selbst bedienen. Sofern als Verpflegung nur Frühstück eingeschlossen ist, gehen Ihre Gastgeber davon aus, dass Sie sich mittags und abends außer Haus verpflegen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sprechen Sie sich bitte individuell mit Ihren Gastgebern ab.
Haushalt
Bettwäsche wird gestellt, bitte bringen Sie eigene Handtücher mit. Ihre Gastgeber sind nicht verpflichtet, Ihre Wäsche zu waschen. In einigen Zielen wird jedoch eine angemessene Menge an Wäsche gerne übernommen, andere Gastgeber sind gegen eine geringe Gebühr bereit, Ihnen mit der Wäsche zu helfen. In aller Regel erwarten Ihre Gastgeber, dass Sie Ihr Zimmer selbst in Ordnung halten.
Entfernung zur Schule
Die Entfernung zur Schule ist von jeder Privatunterkunft aus unterschiedlich. In der Regel sind entsprechende Verkehrsanbindungen vorhanden. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind im Reisepreis nicht enthalten.
Ankunftszeit
Aus Rücksicht auf Ihre Gastgeber gilt für alle Ziele, dass Ihre Ankunft am Anreisetag bis spätestens 22 Uhr bei der Adresse Ihrer Privatunterkunft erfolgen muss. Hinweise auf Ausnahmen finden Sie bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Sollte aus flugtechnischen Gründen Ihre Ankunft später erfolgen, bitten wir um individuelle Rücksprache.
Hinweis
Der Aufenthalt in einer Privatunterkunft erfordert ein Mit- und Füreinander. Sowohl die Gastgeber als auch der Gast müssen Rücksicht auf die Gewohnheiten des Anderen nehmen, denn auch während Ihres Aufenthaltes geht das alltägliche Leben der Gastgeber weiter. Wie überall auf der Welt gilt auch hier der Grundsatz, dass Kommunikation und gegenseitiger Respekt viel dazu beitragen, Missverständnisse gar nicht erst entstehen zu lassen.
Reisen in andere Länder
"Andere Länder, andere Sitten!" In fast allen unseren Zielgebieten haben die Menschen eine völlig andere Lebenseinstellung und einen anderen Rhythmus. In südlichen Ländern spielt sich das Leben abends und nachts oft im Freien ab. Bitte beachten Sie deshalb, dass sich eine damit verbundene Geräuschkulisse meist nicht vermeiden lässt.
Sicherheit beim Baden
Baden in offenen Gewässern birgt leider auch besondere Gefahren. Strömungen und Brandungen des Meeres werden leicht unterschätzt und die eigene Körperkraft gerne überschätzt. Bitte stellen Sie die permanente Beobachtung Ihrer Kinder – auch am Hotelpool – sicher. Für unbeschwerte und sichere Badefreuden möchten wir Sie auf das Angebot unter www.blausand.de aufmerksam machen. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema Sicherheit beim Baden. Grundsätzlich sollten Sie möglichst nur an bewachten Stränden und nicht allein schwimmen. Beachten Sie bitte die Warnflaggen und informieren Sie sich über die Bedeutung. Für das Baden an öffentlichen Stränden und Gewässern empfehlen wir, sich stets vorab über örtliche Gegebenheiten und Wettereinflüsse zu informieren - vor Ort in Ihrem Hotel, beim Aufsichtspersonal oder bei anderen ortskundigen Personen.
Sondergepäck
Sondergepäck muss bei der jeweiligen Fluggesellschaft rechtzeitig angemeldet und bezahlt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. Bitte beachten Sie, dass der Transfer von Sperrgepäck (Fahrräder, Surfbretter, Tauchausrüstung, Golfausrüstung, etc.) zum/ vom Hotel nur auf Anfrage möglich ist und diese Kosten nicht im Reisepreis inklusive sind.
Sonstiges
Die im Katalog ausgeschriebenen Hotelraten sind für die Quellmärkte von LAL vereinbart und kalkuliert. Sollten Sie oder Ihre Mitreisenden nicht in einem Land, in dem LAL offiziell vertrieben wird, nachweislich dauerhaft ansässig sein, haben Sie uns dies bitte vor der Buchung mitzuteilen, damit wir eine Akzeptanz des Hoteliers für Sie im Einzelfall klären können. Andernfalls behalten sich einige Hoteliers vor, höhere Raten nachträglich zu erheben.
Transfer
In einigen Zielgebieten oder für bestimmte Unterkünfte ist der Transfer bei Ankunft vom Flughafen zur gebuchten Unterkunft im Reisepreis bereits enthalten. Ist der Transfer nicht eingeschlossen, können wir auf Wunsch gerne einen individuellen Transfer gegen Aufpreis für Sie organisieren. Hierbei werden Sie in der Regel von einem Mitarbeiter der Sprachschule mit einem Taxi abgeholt und zu Ihrer Unterkunft begleitet. In den meisten Fällen gelangen Sie auch günstig und relativ einfach mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt und zu Ihrer gebuchten Unterkunft. Ihre Reiseunterlagen geben Ihnen hierzu ausführliche Informationen.
Trinkgeld
Da das Gehalt in vielen Urlaubsländern sehr niedrig ist, ist das Servicepersonal oft auf ein angemessenes Trinkgeld angewiesen. Es ist üblich, ca. 5–10% des Endbetrages als Trinkgeld zu geben.
Umbuchungen und Stornierungen vor Ort
Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen abgeschlossen haben und Sie diese nicht einseitig abändern können. Umbuchungen vor Ort erfolgen außerhalb unseres Einwirkungsbereiches und führen grundsätzlich nicht dazu, dass wir die bei uns ursprünglich gebuchten Leistungen erstatten können. In diesen Fällen erstatten wir nur die sog. "ersparten Aufwendungen", das heißt, was uns der Leistungsträger nicht berechnet. Dies ist meist deutlich weniger, als der Kunde erwartet. Wenn Sie einzelne Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen wollen (z.B. eine Hotelübernachtung, weil Sie die Reiseroute geändert haben), so informieren Sie bitte unverzüglich unsere Agenturen darüber, da sonst das Hotel die volle Höhe des Reisepreises belastet und wir somit auch nicht erstatten können.
Umweltschutz
Um das Umweltbewusstsein in den Urlaubsgebieten zu unterstützen, bitten wir Sie, sparsam im Wasser- und Energieverbrauch zu sein sowie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren.
Ungeziefer
Gerade in südlichen Ländern sind Insekten häufiger anzutreffen und daher ist der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht immer zu vermeiden.
Verpflegung im Hotel
Bei den Verpflegungsarten Halbpension, Vollpension beginnt die gebuchte Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Bei einer späten Ankunft im Hotel oder einer frühen Abreise sind die Hoteliers nicht verpflichtet, ein Abendessen oder ein Frühstück zu servieren.
Versicherungen
Bitte beachten Sie, dass generell im Reisepreis kein Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, falls Sie nicht bereits anderweitig versichert sind. Ein umfassendes und günstiges Angebot finden Sie in unserem Katalog auf den Seiten 170/171. Bedenken Sie, dass eine Reiserücktrittsversicherung nur zum Zeitpunkt der Buchung, spätestens bis zwei Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden kann. In den USA, Kanada und Neuseeland obliegt es zum Teil den Sprachschulen zu prüfen, ob die Teilnehmer eine ausreichende Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung.
Wasser- und Stromversorgung
In einigen Urlaubsländern kann es gerade in den Sommermonaten zu Engpässen in der Wasser- und Stromversorgung kommen. Dies ist bedingt durch die in vielen Ländern herrschende extreme Trockenheit, die Wasser zu einer Kostbarkeit macht. Bitte gehen Sie daher sparsam damit um. Auch sind bei Stromausfall Ersatzteile für Stromgeneratoren nicht immer sofort vorhanden, daher kann es hier ebenfalls zu Engpässen kommen. Obwohl viele Hotels eigene Notstromgeneratoren haben, bitten wir um Verständnis, wenn die Versorgung
Wichtige Hinweise zu Rundreisen und Anschlussaufenthalten
Rundreiseablauf
Unsere Angebote erheben nicht den Anspruch auf Studienreisen. Die Reiserouten unserer Rundreisen und Kurztouren können kurzfristig geändert werden, wenn die Wetterverhältnisse oder organisatorische Umstände dies erforderlich machen. Der Charakter der Reise bleibt dabei jedoch bestehen. Wir hoffen diesbezüglich auf Ihr Verständnis. Die genannten ungefähren km-Angaben beziehen sich in der Regel auf die direkte Strecke von A nach B und können von den tatsächlich gefahrenen km abweichen.
Schlechtwetter
In einigen Gebieten der USA, Australiens, Neuseelands und Südafrika kann eine Weiterreise mit Schiff, Flugzeug oder Fahrzeug wegen schlechten Wetterbedingungen nicht möglich oder verzögert werden. Dadurch entstehende Folgen und Kosten wie Umbuchung, Stornierung oder Änderung im Reiseverlauf liegen nicht im Ermessen des Reiseveranstalters. Der Reisende trägt die Verantwortung, unsere Sprachschule/Agentur vor Ort, die Hotels, Fluggesellschaften oder Mietwagenfirmen über Änderung/Stornierungen umgehend zu informieren. Eventuell entstehende Kosten (Stornierungen, Verlängerung des Aufenthalts) gehen zu Lasten des Reisenden.

